SCHIMMEL BLOG

Hier finden Sie Infos, Story´s und Erfahrungsberichte eines Schimmelgutachters. Erweitern Sie Ihren Wissensschatz über die Themen Schimmel, Versicherungsschäden sowie Schäden im allgemeinen und lösen Sie sich von Ihrem gefährlichen Halbwissen hierüber. Im Schimmelblog informiert Sie der Sachverständige Ihres Vertrauens zudem über den Wirkungskreis eines Sachverständigen.

Ihr Schimmel Gutachter aus Traventhal - Sachverständigenbüro Kail



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30.04.2019

BRANDSCHÄDEN UND DER SCHUTZ IHRER VERSICHERUNG

Brandschäden bergen nicht selten ein enormes Schadenpotenzial. Ob das Gebäude nun vollständig abbrennt oder nur Teile im Gebäude in Flammen stehen, wird nicht selten eine großflächige Reinigung, wenn nicht sogar ein großzügiger Ersatz der durch Brandruß beschädigten Gegenstände erforderlich.

Damit es gar nicht erst zu einem Brand kommt, sind diverse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, die der Versicherer auch gerne als Obliegenheitspflichten bezeichnet.
Hierzu gehört es beispielsweise Kerzen auszupusten, wenn sich keine Personen in den betroffenen Räumen aufhalten. Ebenso wichtig ist es den Herd auszuschalten, wenn man die Küche verlässt.
Zusätzlich können Rauchmelder nicht nur Leben retten, da Sie im Schlaf in den seltensten Fällen in der Lage sind Brandrauch zu bemerken, sie sorgen auch dafür, dass entstehende Brände rechtzeitig erkannt werden, bevor ein größerer Schaden entsteht.

Ist es trotz all Ihrer Vorsicht zu einem Brand gekommen, hilft Ihnen Ihre Versicherung in vielerlei Hinsicht.
Sollten Sie den Brand aufgrund grober Fahrlässigkeit oder aufgrund der Verletzung ihrer Obliegenheiten verursacht haben, so steht Ihnen dennoch ein Versicherungsschutz zu. In vielen Versicherungen ist die grobe Fahrlässigkeit bereits vollständig mitversichert, in anderen Fällen hat die Versicherung lediglich das Recht einen prozentualen Anteil des Gesamtschadens aufgrund ihrer groben Fahrlässigkeit zu kürzen.

Bezüglich der Versicherungsleistungen müssen wir zunächst einmal zwischen dem Hausrat/Inventar und dem Gebäude unterscheiden. Die Hausratversicherung übernimmt Kosten für Beschädigungen und Verschmutzung an ihren Möbeln, übernimmt die Kosten für eine eventuell notwendige Auslagerung Ihres Eigentums und übernimmt in der Regel die Kosten für eine alternative Unterbringung, sofern die Schäden im Gebäude so groß sind, dass die Bewohnbarkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Gebäudeversicherung übernimmt sämtliche Schäden am Gebäude. Hierzu gehören beschädigte Gebäude technische Elektrogeräte (zum Beispiel Heizungsanlagen, festverbaute Klimaanlagen, Solaranlagen etc.), Fenster und Türen, Anstrich, Tapeten und Teppiche etc.
Wichtig zu wissen: nur in allerseltensten Ausnahmefällen übernimmt die Gebäudeversicherung Kosten für die Auslagerung der Möbel sowie Kosten für die Unterbringung der geschädigten Personen.
Haben Mieter keine Hausratversicherung, so sind sie finanziell selbst für eine alternative Unterbringung verantwortlich. Der Gebäudeeigentümer (Vermieter) ist nicht dazu verpflichtet alternative Unterbringungen zur Verfügung zu stellen, sofern er nicht selbst den Brand zu verantworten hat.
Der Verfasser dieser Kolumne empfiehlt Ihnen daher eindringlich zu prüfen, ob Sie eine Hausratversicherung haben oder ob Sie finanziell in der Lage wären, die Kosten für das Hotel sowie die Kosten für die Auslagerung ihrer Möbel selbst zu übernehmen. Hier kommen im Schadenfall ganz schnell mal mehr als 10.000 € zusammen. Sollten Sie hierzu finanziell nicht in der Lage sein oder kein Interesse daran haben, im Zweifelsfall auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, so kann der Abschluss einer Hausratversicherung als empfehlenswert bezeichnet werden.

Ist es zu einem Brand gekommen, sind auch bei Kleinbränden Verschmutzungen auf Möbeln und Gebäudeteilen vorhanden, die absolut gesundheitsschädlich sind. Je nachdem wie stark die Verunreinigung im Gebäude ist, ist der Verbleib innerhalb der Verunreinigten Räume nicht anzuraten. Eine eigenständige Reinigung der verunreinigten Haushaltsgegenstände kann aufgrund der zu erwartenden gesundheitlichen Belastung ebenfalls nicht empfohlen werden.

Was tun, wenn es brennt?
Versuchen Sie den Brand zu löschen, sofern Sie sich hierbei nicht selbst in Gefahr geben. Andernfalls: Rufen Sie die Feuerwehr! Hören Sie auf die vor Ort tätigen Rettungskräfte (Polizei und Feuerwehr) und stehen sie nicht im Weg!
Ist es zu einem Schaden gekommen, melden Sie den Schaden umgehend ihrer Versicherung. Von dort aus wird entschieden, ob ein Sachverständiger benötigt wird oder nicht. Es ist daher anzuraten, dem Versicherung Menschen am Telefon das Ausmaß des Schadens möglichst genau vorzutragen und wenn möglich direkt Bilder vom Schaden zu übermitteln. Sind sie selbst nicht in der Lage, den Schaden vom Gesamtumfang her zu beziffern und sollte Ihnen die Versicherung keinen Gutachter zur Verfügung stellen, so steht es Ihnen frei einen eigenen Sachverständigen, zunächst auf eigene Kosten, zurate zu ziehen.
Gemeinsam kann dann vor Ort entschieden werden, ob sie das Gebäude weiterhin nutzen können oder ob ein Auszug, bis zur vollständigen Wiederherstellung, erforderlich wird, ob ihre Möbel ausgelagert oder gereinigt werden müssen und welche Gebäudeteile gereinigt, repariert oder wiederhergestellt werden müssen.
Sollten Sie mit der Entschädigungsempfehlung ihres Versicherers, bzw. des Sachverständigen ihres Versicherers, nicht einverstanden sein, so steht es Ihnen auch hier frei im Zweifelsfall einen eigenen Sachverständigen für eine zweite Meinung zurate zu ziehen. Zu beachten ist jedoch, dass sie die Kosten zunächst selbst übernehmen müssten, sofern ihnen der Versicherer diesbezüglich keine Kostenzusage erteilt hat. Die zweite Meinung ist gegebenenfalls hilfreich, um nicht anerkannte Ansprüche nachträglich geltend zu machen.

Ich hoffe inständig, sie bleiben von einem derartigen Schaden verschont, freue mich jedoch, wenn ich Ihnen mit meiner kurzen Zusammenfassung mögliche Fragen beantworten konnte. Sollten Sie weitere Fragen an einen Sachverständigen haben, der sich mit der Bearbeitung von Brandschäden auskennt, stehe ich Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.

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